Das KFZ kämpft mit Lärm-Streitigkeiten
(siehe OP-Artikel vom 3. Juni 2006)
Obwohl das KFZ seit 1988 keine (aktenkundigen) Lärmprobleme
mit der Nachbarschaft hatte, macht der jetzige Eigentümer des
schräg gegenüberliegenden Hauses und Investor des Fronhofgeländes
(Dr. Rother, kein Anwohner!) ohne direktes Gespräch
mit dem KFZ über Klagen vor Gericht viel Stress. Verwaltungsgerichtsverfahren
sind anhängig und mit zivilrechtlichen Verfahren wurde gedroht.
Wir sind mit der Stadt Marburg dabei, an den Lärmemmissionen
des Hauses Verbesserungen vorzunehmen. Das erfordert allerdings
Baumaßnahmen, auf deren Umsetzung wir noch in diesem Jahr
hoffen, um im gewohnten Umfang unser Programm weiterführen
zu können.
Solange die Schallschutzmaßnahmen noch nicht umgesetzt sind,
müssen wir Konzerte früher beginnen und um 22.00 Uhr Live-Musik
beenden.
Wir hoffen auf das Verständnis unseres Publikums für diese
Programmeinschränkungen und bitten unser Publikum mitzuhelfen,
dass besonders nach 22.00 Uhr draußen vor dem KFZ kein unnötiger
Lärm entsteht.
Wir finden es wichtig, dass es Kulturveranstaltungen in der Innenstadt
gibt. Marburg braucht das kulturelle Leben auch in der Stadt, das
macht die Uni-Stadt lebenswerter.
Wir wünschen euch trotz allem weiterhin viel Spaß bei
unserem Programm.
Euer KFZ-Team
Oberhessische Presse 3. Juni
2006
Lärmschutz-Streit bedroht
KFZ
Hausbesitzer verklagt erst Stadt und droht danach Kulturladen mit
Zivilklage
Marburg. Ein Hausbesitzer hat dem Kulturladen KFZ mit einer zivilrechtlichen
Klage gedroht, sollte das Zentrum Lärmschutzauflagen nicht
einhalten.
von Uwe Badouin
Gestern Abend spielten im KFZ drei Rock Bands. Das Konzert begann
gegen alle Gepflogenheiten bereits um 19 Uhr und endete um 22 Uhr.
Der Grund: Ein Hausbesitzer hat die Stadt Marburg verklagt, weil
sie es versäumt habe, dem Kulturzentrum Lärmschutzauflagen
zu machen. Die Klage wurde zwar Mitte Mai vom Verwaltungsgericht
Gießen per Eilentscheidung zurückgewiesen - vorerst.
Dennoch sind die KFZ-Mitarbeiter besorgt, denn der Hausbesitzer
Dr. Peter Rother drohte dem KFZ anschließend mit einer zivilrechtlichen
Klage. Das KFZ in der Schulstraße ist mit rund 40 000 Besuchern
pro Jahr einer der bedeutendsten Kulturanbieter der Stadt.
Der Kläger wohnt zwar nicht in Marburg, besitzt aber ein Haus
Am Grün". Er verhandelt seit Jahren mit der Stadt
über die Bebauung des Fronhofs. Dort will die Stadt eine Turnhalle
für die Otto-Ubbelohde-Schule errichten, Rother plant auf dem
Fronhof eine Wohnbebauung. Dafür müssten die Grundstücke
getauscht werden. Dies scheiterte bisher, weil Rother höher
bauen will als es der Bebauungsplan zulässt.
Stichwort: Lärmpegel (ebenfalls Zitat aus: Oberhessische Presse
3. Juni 2006)
Der Lärmpegel ist ein Vergleichsmaß für die Stärke
von Lärm. Er wird in Dezibel (dB) ausgedrückt. Dabei ist
Dezibel kein lineares, sondern ein logarithmisches Maß. Steigt
ein Messwert um 10 dB, entspricht das für die Hörempfindung
des Menschen in etwa einer Verdoppelung der Lautstärke. Lebhafter
Autoverkehr mit 70 dB ist so doppelt so laut wie eine Unterhaltung
zweier Personen mit 60 dB.
Einzelne Geräuschpegel:
Normales Atmen 10 dB
Blätterrauschen 20 dB
Wohngegend bei Nacht 10 dB
Unterhaltung zweier Personen 60 dB
Lebhafter Autoverkehr 70dB
Staubsauger 80 dB
Wasserfall 90 dB
Diskothek 100 dB
Start Propellerflugzeug 120 dB
Schmerzgrenze 130 dB
Start Düsenjäger 140 dB
Raketenstart 175 dB.
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