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Das KFZ kämpft mit Lärm-Streitigkeiten


(siehe OP-Artikel vom 3. Juni 2006)

Obwohl das KFZ seit 1988 keine (aktenkundigen) Lärmprobleme mit der Nachbarschaft hatte, macht der jetzige Eigentümer des schräg gegenüberliegenden Hauses und Investor des Fronhofgeländes (Dr. Rother, kein Anwohner!) – ohne direktes Gespräch mit dem KFZ – über Klagen vor Gericht viel Stress. Verwaltungsgerichtsverfahren sind anhängig und mit zivilrechtlichen Verfahren wurde gedroht.
Wir sind mit der Stadt Marburg dabei, an den Lärmemmissionen des Hauses Verbesserungen vorzunehmen. Das erfordert allerdings Baumaßnahmen, auf deren Umsetzung wir noch in diesem Jahr hoffen, um im gewohnten Umfang unser Programm weiterführen zu können.

Solange die Schallschutzmaßnahmen noch nicht umgesetzt sind, müssen wir Konzerte früher beginnen und um 22.00 Uhr Live-Musik beenden.
Wir hoffen auf das Verständnis unseres Publikums für diese Programmeinschränkungen und bitten unser Publikum mitzuhelfen, dass besonders nach 22.00 Uhr draußen vor dem KFZ kein unnötiger Lärm entsteht.

Wir finden es wichtig, dass es Kulturveranstaltungen in der Innenstadt gibt. Marburg braucht das kulturelle Leben auch in der Stadt, das macht die Uni-Stadt lebenswerter.
Wir wünschen euch trotz allem weiterhin viel Spaß bei unserem Programm.

Euer KFZ-Team

 

Oberhessische Presse – 3. Juni 2006

Lärmschutz-Streit bedroht KFZ

Hausbesitzer verklagt erst Stadt und droht danach Kulturladen mit Zivilklage

Marburg. Ein Hausbesitzer hat dem Kulturladen KFZ mit einer zivilrechtlichen Klage gedroht, sollte das Zentrum Lärmschutzauflagen nicht einhalten.

von Uwe Badouin

Gestern Abend spielten im KFZ drei Rock Bands. Das Konzert begann gegen alle Gepflogenheiten bereits um 19 Uhr und endete um 22 Uhr. Der Grund: Ein Hausbesitzer hat die Stadt Marburg verklagt, weil sie es versäumt habe, dem Kulturzentrum Lärmschutzauflagen zu machen. Die Klage wurde zwar Mitte Mai vom Verwaltungsgericht Gießen per Eilentscheidung zurückgewiesen - vorerst. Dennoch sind die KFZ-Mitarbeiter besorgt, denn der Hausbesitzer Dr. Peter Rother drohte dem KFZ anschließend mit einer zivilrechtlichen Klage. Das KFZ in der Schulstraße ist mit rund 40 000 Besuchern pro Jahr einer der bedeutendsten Kulturanbieter der Stadt.
Der Kläger wohnt zwar nicht in Marburg, besitzt aber ein Haus „Am Grün". Er verhandelt seit Jahren mit der Stadt über die Bebauung des Fronhofs. Dort will die Stadt eine Turnhalle für die Otto-Ubbelohde-Schule errichten, Rother plant auf dem Fronhof eine Wohnbebauung. Dafür müssten die Grundstücke getauscht werden. Dies scheiterte bisher, weil Rother höher bauen will als es der Bebauungsplan zulässt.



Stichwort: Lärmpegel (ebenfalls Zitat aus: Oberhessische Presse – 3. Juni 2006)

Der Lärmpegel ist ein Vergleichsmaß für die Stärke von Lärm. Er wird in Dezibel (dB) ausgedrückt. Dabei ist Dezibel kein lineares, sondern ein logarithmisches Maß. Steigt ein Messwert um 10 dB, entspricht das für die Hörempfindung des Menschen in etwa einer Verdoppelung der Lautstärke. Lebhafter Autoverkehr mit 70 dB ist so doppelt so laut wie eine Unterhaltung zweier Personen mit 60 dB.
Einzelne Geräuschpegel:

Normales Atmen 10 dB
Blätterrauschen 20 dB
Wohngegend bei Nacht 10 dB
Unterhaltung zweier Personen 60 dB
Lebhafter Autoverkehr 70dB
Staubsauger 80 dB
Wasserfall 90 dB
Diskothek 100 dB
Start Propellerflugzeug 120 dB
Schmerzgrenze 130 dB
Start Düsenjäger 140 dB
Raketenstart 175 dB.

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